MEMORANDUM
Geschichte der Beziehungen zwischen dem G.P.D.G. und der G.L.N.F.
Auch hier müssen wir die hervorstechendsten Ereignisse anmerken :
7.
Juli 1958: auf Grund eines Abkommens, das zwischen dem G.P.D.G. und der G.L.N.F.
geschlossen wurde, akzeptiert das G.P.D.G. den Zusammenschluss seiner
Rektifizierten Großloge mit der G.L.N.F.
21.
Oktober 1965: ein Zusatz zum Abkommen legt fest, dass die Schottischen Logen von
Sankt Andreas, die bis dahin von einem unabhängigen Direktorium verwaltet
wurden, direkt dem G.P.D.G. unterstehen.
10.
Januar 1984: Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung des Großmeisters der
G.L.N.F. Jean Mons und des Nationalen Großmeisters und Großpriors Daniel
Fontaine, die " das brüderliche Bündnis zwischen den zwei Jurisdiktionen
" auf der Grundlage des Abkommens von 1958 erneut bestätigt.
21.
Januar 1991: Austausch eines " zusammenfassenden Dokuments " zwischen
dem Großmeister der G.L.N.F. André Roux und dem Nationalen Großmeister/Großprior
Daniel Fontaine, das von einer gemeinsamen Kommission G.L.N.F./G.P.D.G.
ausgearbeitet wurde. Der Großmeister André Roux drückt seine Zufriedenheit über
die getane Arbeit aus und fügt hinzu: " Ich bestätige Ihnen, dass ich dem
Großsekretär Yves Trestournel Anweisung gebe, mit Ihrer Hilfe die Tätigkeiten
der Bildungsloge Jean de Turckheim aufzunehmen " (Brief vom 23. Januar).
Dezember
1992: Wahl von Claude Charbonniaud zum Großmeister der G.L.N.F.; er hatte zuvor
den Großmeister André Roux vertreten, der im Januar 1992 nach einem Unfall
verstorben war.
September
1996: Offizieller Besuch vom Großmeister Claude Charbonniaud beim Großen
Kapitel von Saint Michel, Ordensfest im Großpriorat von Gallien. Bei dieser
Gelegenheit gibt der Großmeister und Großprior Daniel Fontaine seiner Freude
Ausdruck, dass ein C.B.C.S. Großmeister der G.L.N.F. ist, und bekräftigt
seinen Wunsch, ein vertrauensvolles Verhältnis mit ihm zu unterhalten. Die
Beziehungen scheinen von da an unter besseren Auspizien zu stehen.
Zuvor
war im April 1996 mit Zustimmung der beiden Großmeister ein
Vermittlungsausschuss gebildet worden, der aus den Rittern Jean-François Var
und Jean-Claude Tardivat vom G.P.D.G. und den Brüdern Claude Mallo und
Jean-François Berthon von der G.L.N.F. bestand. Im Sinne des G.P.D.G. ging es
darum, die Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen, die durch die Nichtachtung
von Klauseln des Abkommens von 1958 seitens der G.L.N.F. entstanden waren, das
heißt, es ging um die Leitung der Logen in Übereinstimmung mit dem
Freimaurerkodex der Wiedervereinigten und Rektifizierten Logen von 1778 und die
gewissenhafte Respektierung der vom G.P.D.G. gebilligten Rituale.
Aber
die Existenz dieser Kommission stellte sich schnell als eine Täuschung heraus,
denn alle von der Delegation des G.P.D.G. gemachten Eingaben stießen auf
systematische Ablehnung seitens der Delegation der G.L.N.F. und ihres Großmeisters.
Der Ausschuss überlebte mühsam zwei Jahre, ohne zu irgendeinem Resultat zu
kommen.
6.
Februar 1995: Der Großmeister und Großprior Daniel Fontaine sendet ein
Schreiben mit dem Briefkopf der VEREINIGTEN ORDEN an den Großmeister Claude Charbonniaud,
in dem er ihn über das Projekt der Konstitution eines französischen Kapitels der
Rosenkreuzer durch den niederländischen Orden der hohen Grade in Kenntnis setzt ebenso wie über dessen Erteilung eines Patents, die französischen
Hohen Grade regulär in Frankreich auszuüben, und besonders denjenigen der
Rosenkreuzer.
14.
Februar 1995: Der Großmeister Claude Charbonniaud antwortet, dass dieses
Ereignis, " das nur wohltuende Wirkungen haben wird ", ihn erfreut,
dass er allerdings keine Befugnis habe, " über diese Feststellung und
diesen Wunsch hinauszugehen ".
In
völligem Widerspruch dazu gibt der Großmeister Claude Charbonniaud vier Jahre
später am 9. Februar 1999 sein Einverständnis zu einem Protokoll über die Ausübung
der Hohen Grade des Französischen Ritus, das bis dahin heimlich zwischen der
G.L.N.F. und dem Großen Französischen Kapitel unter der Leitung des Bruders
Roger Girard vereinbart worden war. Er informiert nicht das Große Kapitel der
Hohen Grade des Französischen Ritus des G.P.D.G., welches dies erst im
Nachhinein aus den G.L.N.F. Actualités erfährt. Das G.P.D.G. zeigt keine öffentliche
Reaktion, um keine Spannungen aufkommen zu lassen. Die folgenden Ereignisse
zeigen, dass es ein Fehler war, nicht zu protestieren.
16.
Dezember 1999: Der Großmeister und Großprior der G.P.D.G. Vereinigte Orden
informiert den Großmeister der G.L.N.F. über die Erteilung eines Patents des
Tempelordens (Knights Templar) seitens des Großpriorats von Schottland, das zu
demjenigen des Malteserordens hinzukommt, welches das Großpriorat von England
und Wales erteilt hatte. In diesem Schreiben schlägt der Großmeister und Großprior
Daniel Fontaine dem Großmeister Claude Charbonniaud ein Treffen vor, um
gemeinsam die Möglichkeit zu untersuchen, den Mitgliedern der Arche Royale die
Türen dieses Ordens zu öffnen, wie es in Schottland, England und allen angelsächsischen
Ländern die Regel ist.
Einige
Tage später antwortet der Großmeister Claude Charbonniaud in einem undatierten
Brief, in dem er sich die Frage nach der Bezeichnung " VEREINIGTE ORDEN
" stellt die er nach sieben Jahren zu entdecken scheint! und nach der
Existenz des im G.P.D.G. praktizierten Hohen Grades des Französischen Ritus,
wobei er über das vom Großpriorat Schottland erteilte Patent erstaunt ist.
Dieses Schreiben erwähnt ausdrücklich und zum ersten Mal in Form eines
Vorwurfs einen " Expansionismus ", der mit dem " Geist der
Vereinbarungen " von 1958 und 1984 nichts zu tun habe.
7.
Februar 2000: Der Großmeister und Großprior des G.P.D.G.- VEREINIGTE ORDEN
bringt in einem Antwortbrief an den Großmeister der G.L.N.F. eine
Richtigstellung bezüglich des Patents der Knights Templar und erinnert auch an
das auf der Konferenz der Großmeister in Stockholm erneut bestätigte Prinzip
der Nichteinmischung der Großlogen in die Angelegenheiten, die in den
Kompetenzbereich der Großpriorate gehören.
10.
Februar 2000: Der Großmeister der VEREINIGTEN ORDEN antwortet ebenfalls dem Großmeister
der G.L.N.F. bezüglich der Konstitution seines Großen Kapitels der Hohen Grade
des Französischen Ritus und der Bezeichnung " VEREINIGTE ORDEN " und
erinnert ihn dabei an den Briefwechsel von Februar 1995.
Diese
zwei Schreiben blieben unbeantwortet.
Aber
: Am 23. Februar 2000 verschickt das Erste Große Oberhaupt der Arche Royale für
Frankreich Claude Charbonniaud eine Note, in der er mitteilt, dass er den
Mitgliedern seiner Kapitel untersagt ist, " den Grad der Knights Templar
" auf französischem Staatsgebiet auszuüben.
Und : Am 23. März 2000 bestätigt eine Mitteilung des Großmeisters Claude
Charbonniaud auf Papier mit dem Briefkopf der G.L.N.F., gerichtet an die Großmeister
in den Provinzen - mit dem Auftrag, die Mitteilung in allen Logen zu verteilen
dass das Französische Großkapitel, mit dem die G.L.N.F. das Protokoll von
1999 (das von R.Girard) vereinbart hat, die einzig anerkannte Obrigkeit ist, die
von der Obedienz anerkannt wird, an die sich die Mitglieder anschließen können,
um die Hohen Grade des Französischen Ritus in ihrer Gesamtheit zu praktizieren.
Ende
März 2000: Allen Mitgliedern des G.P.D.G. wird eine EPITOME zugeschickt, welche
die neuen bei der Hauptversammlung vom 29. Januar 2000 verabschiedeten
Strukturen des Ordens erklärt. Es wird daran erinnert, dass die Ausübung des
Grades des Tempelritters von den Mitgliedern der Arche Royale nicht ohne die
Zustimmung ihrer Autoritäten stattfindet.
28.
April 2000: Der Großmeister Daniel Fontaine schreibt an den Großmeister Claude
Charbonniaud und bittet ihn um ein Treffen, um das Klima von Verständnislosigkeit
auszuräumen, das sich zwischen den beiden Jurisdiktionen eingerichtet zu haben
scheint. Dieser Brief bleibt unbeantwortet.
6.
Juni 2000: Der Großkanzler der VEREINIGTEN ORDEN Serge Florence schreibt dem
Großsekretär der G.L.N.F. Yves Trestournel, um ihm die Schaffung eines paritätischen
Vorbereitungskomitees vorzuschlagen mit dem Ziel einer Vereinbarung, welche es
den Gesellen der Arche Royale, die ihre spirituelle Entwicklung logischerweise
fortsetzen wollen, ermöglicht, zum Tempelorden und Malteserorden zu gelangen.
Dieser Brief blieb ebenfalls unbeantwortet.
10.
Mai 2000: In einem Brief an den Großmeister und Großprior des G.P.D.G.-
VEREINIGTE ORDEN gibt der Großmeister und Großprior von Togo Richard Attiopoe
seiner Erschütterung über Äußerungen des Bruders Yves Trestournel anlässlich
der Jahreshauptversammlung der Großloge der Elfenbeinküste Ausdruck. Der Großsekretär
der G.L.N.F. hat vor allen anwesenden afrikanischen Großmeistern und Würdenträgern
erklärt, dass " es ein Skandal ist, die Afrikaner den Rektifizierten ausüben
zu sehen ". Er ist heftig gegen den christlichen Charakter des Ritus zu
Felde gezogen und hat darauf bestanden, dass " die Sklaverei, das Werk von
Christen, von den Freimaurern abgeschafft wurde ", ohne dass der anwesende
Großmeister Claude Charbonniaud protestiert hätte. Diese Äußerungen hatten
eine scharfe Antwort des Großmeisters und Großpriors Richard Attipoe zur Folge.
23.Mai
2000: Der Großmeister Daniel Fontaine adressiert ein Schreiben an den Ehrwürdigen
Meister der Nationalen Bildungsloge Jean de Turckheim Joël Pontet mit der
Bitte, dem Bruder Jean-Pierre Pilorge, Großmeisterassistent der G.L.N.F. und
verantwortlich für Bildung und Kommunikation, über den Bericht von dem Treffen
der Provinzialloge für Bildung Jean de Turckheim Alpes Méditerranée vom
28.März 2000 zu informieren. Dieser Bericht war von ihrem Ehrwürdigen Meister
Michel Ducas erstellt und am 9. Mai 2000 mit dem Stempel der Provinzialgroßloge
Alpes-Méditerrannée versehen verschickt worden. Dort wird verfügt, dass es
von nun an obligatorisch sei, " den Begriff 'christlich' zu streichen, da
unsere Logen allen freien und gut gesitteten Männern offen stehen ".
Der Brief des Bruders Joël Pontet ist unbeantwortet geblieben.
13.
Juni 2000: " Entscheid" der G.L.N.F.: Aufkündigung der Vereinbarungen
mit dem G.P.D.G.
20. Juni 2000: Großmeister Daniel Fontaine ficht in einem Einschreibebrief an
Großmeister Claude Charbonniaud den " Entscheid" vom 13. Juni an, sowohl was
seine Form als auch seinen Inhalt betrifft und teilt ihm mit, dass
die G.L.N.F. durch den Bruch mit den Vereinbarungen von 1958 in
Eigenverantwortung auf das Recht verzichtet, die Lehrlings-, Gesellen- und
Meistergrade des Rektifizierten Ritus zu praktizieren, die sie bis jetzt nur
vermittels Delegation besaß.
Sicherlich macht das Verzeichnis dieser aufeinanderfolgenden Schreiben den geschichtlichen Abriss schwerfälliger: Es geht lediglich darum, die Beweise dafür zu erbringen, dass die Anschuldigungen gegen den G.P.D.G lügenhaft sind, und dass die Argumentation des G.P.D.G. in keinster Weise auf Gerüchte gründet, sondern im Gegenteil durch real Geschriebenes und erwiesene Tatsachen bescheinigt wird.
FESTSTELLUNGEN
Der
Rektifizierte Schottische Ritus hat seit seiner Schaffung unablässig seinen
christlichen Charakter versichert, der keineswegs darin besteht, andere
auszuschließen, sondern im Gegenteil in seinem Schoße all diejenigen zu
sammeln, für die Christus tatsächlich der Sohn Gottes ist. In unseren Orden,
der " christlich ist " und der einen " Treueid " gegenüber
der Heiligen Christlichen Religion ablegen lässt, diejenigen aufzunehmen, die
sich zu einer Religion bekennen, welche dieses fundamentale Prinzip des Ritus
nicht anerkennt, würde bedeuten, sie dazu zu verleiten, ihre Religion zu schmähen,
was unwürdig wäre.
Der Rektifizierte Schottische Ritus hat nie den Anspruch gehabt, der einzige
freimaurerische christliche Ritus zu sein; aber unter Berücksichtigung seiner
doktrinären Besonderheit, die in einem christlichen Initiationsesoterismus
besteht, ist er der Ansicht, eine Bereicherung für die weltweite Freimaurerei
zu sein.
Das G.P.D.G., Träger und Bewahrer des Rektifizierten Schottischen Ritus in
Frankreich, hat die Aufgabe, ihn gegen alle hinterhältigen oder brutalen
Versuche davor zu schützen, entstellt zu werden und dadurch seine wahre Essenz
zu verlieren und schließlich ganz zu verschwinden. Diese Aufgabe wird in der
Darlegung der Motive für das Abkommen von 1958 erneut bestätigt. Deshalb erhebt
letzteres die Achtung des freimaurerischen Kodex von 1778 und die vom
G.P.D.G. gebilligten Ritualien durch die G.L.N.F. zum Prinzip.
Die Einmischung, die dem G.P.D.G. in dem " Entscheid " vom 13. Juni
vorgeworfen wurde, bestand seitens des G.P.D.G. nur in der Mahnung an den
Respekt des von der G.L.N.F. so oft verletzten Wortlauts und " Geistes
" des Abkommens. Die Claude Charbonniaud vorangegangenen Großmeister,
insbesondere Jean Mons und André Roux, hatten, was sie betraf, guten Willen
gezeigt, was allerdings ergebnislos blieb. Die vom G.P.D.G. begrüßte Ankunft
eines C.B.C.S. als Großmeister der G.L.N.F., insofern sie ein Ende der
Schwierigkeiten erwarten ließ, hat sie im Gegenteil dramatisch vergrößert !
Es
ist höchste Zeit die verschiedenen von der G.L.N.F. vorgebrachten Vorwürfe zu
kommentieren, wobei wir uns auf den " Entscheid " vom 13. Juni stützen.
Expansionismus
ß
In ihrem undatierten Schreiben Ende 1999 tut die G.L.N.F. so, als entdecke sie,
was sie seit mehreren Jahren längst wusste: Die seit sieben Jahren geltende
Titulatur der VEREINIGTEN ORDEN, die hierin den meisten der anderen Großpriorate
ähnlich ist!
ß
In demselben Schreiben gibt die G.L.N.F. vor, von der Existenz des Großen
Kapitels der Hohen Grade des Französischen Ritus überrascht zu sein, obwohl
sie sich in dem Schreiben ihres Großmeisters vom 6. Februar 1995 darüber
" gefreut " hat!
ß
Die G.L.N.F. hat sich nicht einmal darum bemüht, das G.P.D.G. über ihren
Beschluss zu informieren außer der Veröffentlichung des Protokolls in den
G.L.N.F.-Actualités im Februar 1999 , sich mit einem anderen Großen Französischen
Kapitel zu vereinen, das keinerlei internationale Anerkennung besitzt. Sie zeigt
so, dass sie das ältere Kapitel des G.P.D.G. verschmäht, das sie fünf Jahre
zuvor mit " Wohlwollen " begrüßt hatte!
ß
Weiter in dem selben undatierten Schreiben fragt die G.L.N.F., mit welchem Recht
die G.P.D.G. ein Patent der Knights Templar erhalten hat, obwohl sie keinerlei
Zuständigkeit für das besitzt, was in den ausschließlichen Bereich der Großpriorate
fällt!
Vielleicht
zügelt die Tatsache, alles was christlich ist, zu versammeln, den
Expansionismus der G.L.N.F.! Der G.P.D.G. jedoch Expansionismus vorzuwerfen ist
lächerlich. Tatsächlich bestehen die zwei Kapitel der Hohen Grade des Französischen
Ritus aus ungefähr 30 von den 1200 Mitgliedern, welche das G.P.D.G. heute zählt!
Ebenso setzt sich die bis heute einzige Präzeptorie der Tempelritter lediglich
aus etwa zwanzig Mitgliedern zusammen. Soll das Expansionismus bedeuten?
Was soll man hingegen von dem Wuchern der jährlich neu geschaffenen Kapitel
seitens dieses Französischen Großkapitels halten, das sich der
G.L.N.F.-Politik der Massenrekrutierung unterworfen hat? !
Autonomismus
und Isolationismus:
Es
wäre richtiger, zu sagen, dass die G.L.N.F. seit vielen Jahren alles dafür
getan hat, um zu versuchen, den Rektifizierten Schottischen Ritus zu isolieren
und zu entstellen, indem sie sich trotz der Erklärungen von 1984 nicht an die
Vereinbarungen von 1958 gehalten hat. Sie hat versucht, ihn durch die Gründung
von Logen zu verwässern, die vom Rektifizierten nur den Namen tragen und von Brüdern zusammengesetzt sind, die das Rektifizierte nicht kennen. Weiterhin haben ihre
feindseligen Erklärungen gegenüber seiner christlichen Besonderheit zugenommen,
darunter die altbekannten Beschuldigungen des " Sektarismus " und des
" Integrismus ", ganz zu schweigen von den Demütigungen, ja sogar
Strafen, denen die Mitgliedern der G.P.D.G. ausgesetzt wurden.
Sind unsere internationalen Beziehungen und unsere Zusammenarbeit mit allen Großprioraten
ein Zeichen von Isolationismus?
Muss der Wunsch, andere christliche Riten aufzunehmen als bewusster Wille zum
Autonomismus aufgefasst werden?
Inwiefern kann die Bereicherung einer Obedienz durch einen Ritus, der
gleichzeitig durch seine Besonderheit und seine internationale Ausstrahlung
gekennzeichnet ist, der Einheit und dem Zusammenhalt dieser Obedienz schaden?
Einmischung
in die drei ersten Grade:
Wer
mischt sich worin ein?
Die
G.L.N.F. hat versucht, uns unser Konsekrationsritual der Schottischen Logen von
Sankt Andreas zu untersagen: Ist das etwa keine Einmischung?
Die hochgestellten Verantwortlichen der G.L.N.F. - in der Nationalloge für
Forschung Villard de Honnecourt, in der Provinzialloge für Bildung Jean de
Turckheim d'Alpes-Méditerranée und anderswo - verkünden, dass jeder
christliche Vermerk in den Ritualen gestrichen werden muss, für welchen das
G.P.D.G., gemäß dem Wortlaut der gemeinsamen Erklärung von 1984, welche die
Konvention von 1958 bestätigt, der "Garant der Authentizität" ist; (diese
Rolle wurde im Januar 1991 vom Großmeister André Roux neu bestätigt): ist dasetwa keine Einmischung?
Die öffentlichen Attacken in Afrika gegen die Rektifizierten Großpriorate: ist
das etwa keine Einmischung?
Dagegen gehen die Konvention von 1958, der Zusatz von 1965 und die gemeinsame
Erklärung von 1984 von dem Prinzip aus, dass das G.P.D.G. der Garant des
Rektifizierten Schottischen Systems ist und dass es die Pflicht hat, für die
Wahrung seiner Authentizität im Rahmen der dem G.L.N.F. zugestandenen
Delegierung Sorge zu tragen. Alle Texte sind von den aufeinanderfolgenden Großmeistern
akzeptiert und unterzeichnet worden. Will der Großmeister Charbonniaud die
Unterschrift seiner Vorgänger verleugnen?
Feindselige
Äußerungen gegenüber der G.L.N.F.:
Sicher,
als Reaktion auf feindliche oder sogar verleumderische Stellungnahmen seitens
bestimmter Verantwortlicher der G.L.N.F. und auf die immer zahlreicheren Demütigungen
haben einige Mitglieder des G.P.D.G. in einigen Sitzungen eine wohl erklärliche
Gereiztheit zum Ausdruck gebracht, aber nie öffentlich, während Provinzial-Großmeister
mitten in den Provinzialversammlungen das G.P.D.G. wild angegriffen haben!
Aufgrund der seit Jahren wiederholten Bitten um Verständigung sind sich die
Instanzen des G.P.D.G. dieser Sache bewusst geworden und haben etliche Male
ihren Wunsch zur Versöhnung ausgedrückt; allerdings sind alle ihre Versuche
dahingehend unbeantwortet geblieben.
Dazu ist anzumerken, dass seltsamerweise kurz vor dem Beschluss zum Bruch der
G.L.N.F. eine konzertierte Aktion durchgeführt worden ist: All diejenigen, die
an der Spitze des irregulären Französischen Großen Kapitels stehen haben
gleichzeitig an das G.P.D.G. geschrieben, um ihm ihren Entschluss mitzuteilen
"weder die Autorität des G.P.D.G. noch die der Vereinigten Orden weiterhin
anzuerkennen", wobei alle bekanntgaben, dass sie weiterhin den
Rektifizierten ausüben würden.
Zur gleichen Zeit sind diejenigen aus dem G.P.D.G. ausgeschieden, die sich
einige Zeit später an der Spitze eines allerdings blutleeren "ektoplasmischen"
"National-Direktoriums" befanden. Und alle haben die selben Vorwürfe
vorgebracht wie einige Tage danach die G.L.N.F.
KONSEQUENZEN
Die
gegenwärtige Lage
Durch
seinen unverantwortlichen Entscheid vom 13. Juni 2000 hat der Großmeister der
G.L.N.F. bei allen Freimaurern und nicht nur den Rektifizierten - Betroffenheit
und Verwirrung ausgelöst, was der weltweiten Freimaurerei abträglich ist.
Die G.L.N.F. ist unfähig, greifbare Beweise für ihre Anschuldigungen zu
bringen, die ihren Entscheid vom 13. Juni 2000 motivieren.
Der Großmeister der G.L.N.F. hat diese in eine nach dem Zivilrecht und dem
Freimaurerrecht unstatthafte Situation gebracht..
Durch die auf ihre Initiative zurückgehende Schaffung eines künstlichen
Direktoriums und eines angeblich regulären (sic) Großpriorats verstößt die
G.L.N.F. gegen das internationale Prinzip eines einzigen Großpriorats pro Land,
ein Prinzip, welches auf der vierten Konferenz der Großmeister in Stockholm
1997 erneut bekräftigt wurde.
Dadurch beraubt die G.L.N.F. die Rektifizierten Freimaurer der drei ersten Grade
des spirituellen Hauches, die nur in der Vollkommenheit eines kohärenten
Systems erteilt werden können, und hindert sie gleichzeitig daran, ihre vollständige
Initiation durchzuführen.
Zukunftsperspektiven:
Das
Rektifizierte Schottische System hat seit seiner Gründung bis heute stets seine
starke spirituelle Identität bewahren können. Diese Stärke hat es ihm immer
wieder erlaubt, Angriffe zu überleben und sogar wie Phönix, der es
symbolisiert und verkörpert, wiederaufzustehen, während es in den Augen aller
für immer verschwunden war.
Das Großpriorat von Gallien, Träger und Garant des Systems in Frankreich - wie
es jedes Großpriorat, angefangen bei dem Unabhängigen Großpriorat von
Helvetien, in seinem eigenen Land ist, hat die Pflicht, diese Identität zu
bewahren und zu verteidigen. Es hat diese Aufgabe stets erfüllen können,
manchmal (wie heute) zum Preis schwerer Opfer.
Die Wahrung dieser Identität hat nichts mit sterilem und sektiererischem
Isolationismus zu tun. Es geht allein darum, den Brüdern, die diesen
spirituellen und initiatorischen Weg wählen, die Möglichkeit zu bieten, ihn
ohne Abweichung, ohne Verarmung zu verfolgen, in der Vollkommenheit und Vollständigkeit
seiner Doktrin und seiner freimaurerischen und ritterliche Grade.
Das Rektifizierte Schottische System hat nicht die Berufung zu teilen, sondern
die Berufung, die christliche Familie im Schoße der freimaurerischen Brüderlichkeit
zu vereinen. Es hat die Berufung, auszustrahlen, eine Quelle von Licht und Liebe
zu sein - Liebe zu Christus, verkörperter Gott und zu den Menschen in Christus.
Das Bestehen eines starken, wohltätigen und brüderlichen Rektifizierten
Schottischen Systems - und Ritus - kann für die Gesamtheit der gottgläubigen
Freimaurer nur günstig sein. Die Freimaurerei des Rektifizierten Schottischen
Ritus zu berauben würde sie sehr viel ärmer machen!
Das Großpriorat von Gallien wünscht deshalb und handelt dahingehend, dass die
gegenwärtige und zukünftige Führung der G.L.N.F. ihre ungerechten, abwegigen
und unerhörten Beschlüsse widerruft, die gegen die Vernunft, gegen das Recht
und zugleich gegen das wohlverstandene Interesse der gesamten Freimaurerei
verstoßen.
Aber es ist völlig klar, dass die Zukunft niemals wieder wie die Vergangenheit
sein kann. Mithilfe einer soliden gegenseitigen Vereinbarung aller Beteiligten,
müssen Bedingungen geschaffen werden, damit unser Ritus sich frei, voll und ganz
und in Harmonie mit den anderen Riten entfalten kann. Es ist notwendig, dass
alle Freimaurer und was uns betrifft, die Rektifizierten Freimaurer ohne
Behinderung und Einschränkung diejenige spirituelle und persönliche
Verwirklichung, die jeder frei gewählt hat, durchführen kann.
Der Weg unserer Verwirklichung ist der Rektifizierte Weg. Wir wollen ihn in
seiner Vollständigkeit und in seiner Gesamtheit verfolgen können. Wir wollen
nur das, aber das wollen wir alles.
Das ist der Sinn des gegenwärtigen Kampfes des Großpriorats von Gallien, den
es im Glauben bis zu Ende führen wird.
Der
Brief des Apostels Jakobus
Meine
lieben Brüder, achtet es für eitel Freude, wenn ihr in mancherlei Anfechtungen
fallet, und wisset, daß euer Glaube, wenn er rechtschaffen ist, Geduld wirkt.
Die Geduld aber soll fest bleiben bis ans Ende, auf daß ihr seid vollkommen und
ganz und keinen Mangel habet.
So aber unter euch jemand Weisheit mangelt, der bitte Gott, der da gibt einfältig
jedermann und rücket's niemand auf, so wird sie ihm gegeben werden. Er bitte
aber im Glauben und zweifle nicht; denn wer da zweifelt, der ist gleich wie die
Meereswoge, die vom Winde getrieben und geweht wird. Solcher Mensch denke nicht, daß er von dem Herrn
etwas empfangen werde. Ein Zweifler ist unbeständig in
allen seinen Wegen.(1,
2-8)